Schutzvertrag + Schutzgebühr
Was ist ein Schutzvertrag?

Wenn jemand ein Tier aus der Obhut einer Tier- schutzorganisation oder eines Tierheimes über- nimmt , muss normalerweise ein Schutzvertrag unterzeichnet werden. In diesem Vertrag sind alle relevanten Angaben, das übernommene Tier betreffend (Rasse, Alter, Impfungen, Chip Nr., etc.) notiert und auch die Daten des neuen Tier- halters (Name, Adresse, Telefon) und eine Kurz- beschreibung wichtiger Haltungsbedingungen (Kinder, Garten, andere Haustiere) sind erfasst.

Obwohl jeder einzelne Verein bzw. Organisation seine eigenen Verträge verwendet, weichen sie untereinander nur in geringen Details ab. In allen Schutzverträgen verpflichtet sich der neue Tier- halter, das übernommene Tier immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, eventuelle Krank- heiten und Verletzungen umgehend tierärztlich behandeln zu lassen.
Im allgemeinen dürfen Hunde nicht im
Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es muss Sorge
getragen werden, dass keine
Fortpflanz- ung stattfindet. Katzen müssen bei Geschlechts- reife kastriert werden!
Es darf auf keinen Fall gezüchtet
werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.
Tiere aus Tierschutzorganisationen sowie aus Tier- heimen dürfen niemals ohne Einwilligung des jeweiligen Vereines an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, ist es an den verantwortlichen Tierschutzverein zurück zu geben.
Der zukünftige Tierhalter erklärt sich weiters mit einem angekündigten späteren Besuch von Mitarbeitern des Vereines einverstanden, um sich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen zu können.
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tier- halter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzu- halten.
Sollte nun eine Kontrolle zeigen, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss (sprich z.B. ein Hund an der Kette vorgefunden wird), hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine solide Handhabe gegen den Tierhalter.
Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expert- engutachten oder amtstierärztlichen Aussagen . Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein/die Organisation und der Übernahme der Gerichtskosten bis zur Her- ausgabe des Tieres an den Tierschutz.
Diese Maßnahme geschieht ausschließlich zum Schutz des vermittelten Tieres!
Es ist selbstverständlich auch allen Privatper- sonen zu raten, bei der
Weitergabe eines Tieres, solch einen Schutzvertrag unterfertigen und
sich jedenfalls einen Personalausweis
zeigen zu lassen.
Jeder ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme
zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag
un- terzeichnen.
Wozu dient die Schutzgebühr?

"Warum verlangt das Tierheim eine Schutzgebühr?"
Oft wird uns die Frage gestellt, warum wir eigentlich eine Schutzgebühr verlangen und was dies überhaupt bedeutet. Es ist auf jeden Fall kein Kaufpreis, denn die Schutzgebühr, dient nicht dem Zweck Geld mit unseren Schützlingen zu verdienen.
Hinter der „ Schutzgebühr“ verstecken sich viele Gründe und Erklärungen:
Durch die Erhebung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten und spontanen Entscheidungen vorgebeugt werden.
Spontane und unüberlegte Hunde-Käufe enden meist mit viel
Stress und Leid für alle Beteiligten — sowohl für Hund
als auch Mensch. Man muss sich dessen bewusst sein, dass ein Hund
laufende Kosten verursacht und es im schlimmsten Fall auch mal
deutlich mehr kostet — sei es aufgrund eines Unfalls oder
einer nicht vorhersehbaren Krankheit. Dies sind natürlich die am
schlimmsten anzunehmenden Fälle, aber genau deswegen sollte man dies
auch im Hinterkopf behalten.
Die Schutzgebühr soll dem Tier eine gewisse Wertigkeit verleihen. „Was nix kostet ist nix wert“, trifft leider oft zu.
Ein Tier wird dem neuen Besitzer zukünftig weiter Geld kosten. Futter und Tierarztkosten werden in unterschiedlicher Höhe anfallen. Mit der Schutzgebühr soll sichergestellt werden, dass der neue Besitzer sich das Tier leisten kann, und auch bereit ist, Geld für dieses aufzubringen.
Dinge, und auch Tiere, die etwas kosten werden weniger selten weggeschmissen bzw. ausgesetzt. Es ist sowieso schon schlimm genug, wie manche Menschen — nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern auch hier direkt vor unseren Augen — mit den eigenen Haustieren (und auch Tieren allgemein) umgehen, da sie ihnen nicht viel wert sind. Wir möchten, dass unsere Hunde und Katzen zu Menschen kommen, die wissen, was ein Katzen- oder Hundeleben wert sein kann. Man erhält nicht nur ein Haustier, sondern einen Partner, ein Familienmitglied und einen Freund für's Leben. Wir hoffen, dass Sie dies jetzt nicht falsch verstehen, denn die Schutzgebühr an sich ist nur ein Bruchteil dessen, was wir als angemessenen (Geld-)Wert für unsere Schützlinge ansehen.
Zum anderen ist die Schutzgebühr dazu da, die bereits im Vorfeld angefallenen Kosten zu decken.
Jedes einzelne Tier wird von den mit uns befreundeten Tierärzten im Ausland (und auch Inland) untersucht und versorgt. Aber das ist noch nicht alles. Wir möchten Ihnen gerne eine kleine Zusammenfassung über die möglichen Kostenpunkte geben
Für jede unserer Fellnasen fallen folgende Grundkosten an:
- Impfung/en
- Wurmkur/en
- Floh-/Zeckenmittel
- Microchip inklusive Implantierung
- EU-Heimtierausweis
- Kastration (bei Hunden ab 12
Monaten)
- Bluttests
- Transportkosten (Flug, Autotransport)
- Futter
- ggf. auch Unterbringungskosten
Oft haben wir alte und/oder kranke Hunde in der Vermittlung, und solche, die dringend operiert werden müssen. Sollte einmal etwas von der Schutzgebühr „übrigbleiben“, wird es für diese armen Tiere verwendet.
Es soll kein Profit mit den Tieren gemacht werden.
Mit der Schutzgebühr möchten wir versuchen unsere Tiere davor zu schützen gegen Geld weiterverkauft zu werden. Es ist kein seltener Fall, dass mit Tieren Geschäfte gemacht werden und daraus Profit gewonnen wird. Wir möchten es nicht verantworten, dass die meist sowieso schon gequälten Seelen unserer Lieblinge an solche schwarze Schafe geraten und daher schnell angeschaffte Tiere gleich wieder abgegeben werden.
Die Einnahmen aus den Schutzgebühren sind nach dem Sozialprinzip aufgebaut.
Die komplette Schutzgebühr wird für die Tierschutzarbeit und unsere Schützlinge verwendet. Unser Verein und auch die Mitglieder stecken sich nichts davon in die eigene Tasche. Unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich und zahlen meist viele Dinge privat (z.B. die Fahrtkosten für Vor- und Nachkontrollen sowie die Abholung von Tieren nach ihrem Transport, etc.). Und auch die Pflegestellen zahlen viel aus eigener Tasche (Futter, kleinere Tierarztbesuche, etc.).
Sie sehen also...
Die Schutzgebühr ist eine Mischkalkulation verschiedenster Kostenpunkte und hilft lediglich uns über Wasser zu halten, sodass wir die Tierschutzarbeit fortsetzen können. Meistens reicht nicht einmal das aus, weswegen wir für jede einzelne (auch noch so kleine) Spende dankbar sind.
Ihr Tierschutz ATIN- Team
Höhe der Schutzgebühr ...

Um die Hunde und Katzen so gut wie möglich vor einer unbedachten Aufnahme zu schützen, wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und ein Unkostenbeitrag von EUR 150,-- bis EUR 250,-- Euro eingehoben.
Österr. Bundesschutzgesetz

Um die Hunde und Katzen so gut wie möglich vor einer unbedachten Aufnahme zu schützen, wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und ein Unkostenbeitrag von EUR 150,-- bis EUR 250,-- Euro eingehoben, der die Kosten für die Impfungen, das Futter und sonstige Aufwend-ungen im Tierheim teilweise abgelten soll!